Erika Seeger

Die Ziele und Aufgaben der Stiftung legte sie in ihrem Testament fest:

Verbessert werden soll die finanzielle, soziale und medizinische Situation tumorkranker Patienten des Klinikums am Steinenberg in Reutlingen.

Die Erika-Seeger-Stiftung für Tumorkranke im Klinikum am Steinenberg Reutlingen ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Am 1. Juli 1991 genehmigte das Regierungs-Präsidium Tübingen als zuständige Stiftungsbehörde die Satzung. Da die Stiftung auf sozialem, medizinischem und wissenschaftlichem Gebiet dem Gemeinwohl dient, wurde sie im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Spenden an die Stiftung sind daher im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig.